Department Heilpädagogik
Humanwissenschaftliche Fakultät
Für eine Übergangszeit von 2 Semestern (Bewerbung zum SoSe 18 und zum WiSe 18/19) hat daher der Gemeinsame Prüfungsausschuss für die Lehramtsstudiengänge für die Bewerbung zum den Master of Education, Lehramt für sonderpädagogische Förderung, eine Ausnahmeregelung verabschiedet. Studierende des LA sonderpädagogische Förderung können in den Bewerbungsverfahren zum SoSe 18 und zum WiSe 18/19 bereits mit 138 LP aus abgeschlossenen Modulen zum Master of Education zugelassen werden.